Ihre Garantie für erfolgreiches Lernen

Mit der „Bildungsgarantie“ erhalten die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer ein Sicherheitsnetz bei Lehrgängen, die mit einer Fortbildungsprüfung abschließen. Sollte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einmal eine Prüfung nicht bestehen, so kann der dazugehörige Kurs(abschnitt) ein zweites Mal gratis besucht werden.

Sie können den Lehrgang bzw. den nicht bestandenen Kursteil wiederholen,

  • wenn Sie mindestens 80% des Kurses besucht und das Kursentgeld bezahlt haben.
  • wenn Sie zur Prüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben. Dies gilt für alle Kurse mit Fortbildungsprüfungen (ausgenommen Meistervorbereitungskurse Teile 1 und 2) in einem Zeitraum von 12 Monaten.
  • wenn der entsprechende Kurs bei der Gewerbe Akademie wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz frei ist.

Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen Kursinteressenten. Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue Kursunterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial. Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Kurs nicht mehr angeboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Einlösung der Bildungsgarantie.

Die „Bildungsgarantie“ ist ein guter Grund mehr, bei der beruflichen Weiterbildung auf die Gewerbe Akademie zu setzen, denn wer sonst garantiert erfolgreiche Bildung?