Weitere Förderungsmöglichkeiten

Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung

Teilnehmer an Meisterkursen oder meisterähnlichen Qualifikationen profitieren vom sog. Aufstiegs-BAföG. Derzeit können 40% der Lehrgangsgebühren als Zuschuss gewährt werden, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen.

Bestimmte Fachkurse können mit 25% oder 50% gefördert werden, unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Bei jedem geförderten Fachkurs profitieren Sie von einem Preisvorteil von mindestens 25% Prozent auf den angegebenen Kurspreis. Sofern Sie 55 Jahre oder älter sind, beträgt die Förderung sogar 50%. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Teilnehmer ohne Berufsausbildung ein Zuschuss in Höhe von 50% gewährt werden. Für weitere Infos sprechen Sie uns an.

Zusätzlich sind bei der Gewerbe Akademie viele Lehrgänge nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und können mit Bildungsgutschein der Arbeitsagentur gefördert werden.

Weitere Details zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Detailseiten zu den Förderinstrumenten.

Baden-Würtemberg-Stipendium

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Berufstätige richtet sich an junge Berufstätige, die über eine abgeschlossene, nichtakademische Berufsausbildung verfügen und einen überdurchschnittlich guten Abschluss vorweisen können. Ein Auslandsaufenthalt kann sich bei einer nichtakademischen Karriereplanung als ausgesprochen sinnvoll erweisen, weshalb die Baden-Württemberg Stiftung jungen Berufstätigen spannende Einblicke in Arbeitsweise, Betriebsstrukturen und Führungskonzepte verwandter Branchen in anderen Ländern bietet. Mit neu erlernten Techniken und Methoden im Gepäck kehren die Stipendiatinnen und Stipendiaten in ihre Heimatländer zurück und bringen so ihre neuerworbenen Fähig- und Fertigkeiten in die Betriebe ein.

Ziel der Programmlinie ist es, baden-württembergischen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM einen Auslandsaufenthalt nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit in Form eines Praktikums oder einer Weiterbildung zu ermöglichen.

Bitte informieren Sie sich dazu auf der betreffenden Internetseite:

www.bw-stipendium.de


Begabtenförderung SBB

Die Förderung junger Leute in Schulen und Hochschule, in Wissenschaft und Kunst ist seit langem selbstverständlich. Nicht selbstverständlich war sie lange in der beruflichen Bildung. Die Bundesregierung hat daher 1991 die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung eingeführt. Neben dem Weiterbildungsstipendium wurde 2008 das Aufstiegsstipendium eingeführt, welches inzwischen auch für berufsbegleitende Studiengänge angeboten wird.


Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg.

Begabtenförderung Berufliche Bildung – genau das Richtige für Sie!
Mit aktuell über 17.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten ist das Weiterbildungsstipendium eines der größten Stipendienprogramme überhaupt. Rund 300 Kammern und weitere Berufsbildungsstellen engagieren sich in der Umsetzung. Seit Beginn des Programms hat die Handwerkskammer Freiburg mehrere Hundert Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung aus allen Berufsgruppen in die Begabtenförderung aufnehmen können.

Neuerungen ab 1.1.2017
Die maximale individuelle Förderhöhe steigt ab Jahresbeginn 2017 auf 7.200 Euro. Das ist ein Plus von 20 Prozent. Zudem kann das Weiterbildungsstipendium künftig nicht nur für Lehrgangskosten verwendet werden, sondern auch für Prüfungskosten. Neu ist auch der „IT-Bonus“: In Zukunft können Stipendiatinnen und Stipendiaten 250 Euro Zuschuss für die Anschaffung eines Computers erhalten.

Wer führt das Förderprogramm durch - Wo kann ich mich bewerben?
Zuständig für Ihre Bewerbung sind die regionalen Kammern. Sofern Sie im Bezirk der Handwerkskammer Freiburg eine Gesellenprüfung abgelegt haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre nachfolgend genannte Ansprechpartnerin:

Silke Vogt
Telefon: 0761 21800-260

Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung SBB.


Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Das Stipendium ist ein Programm der Begabtenförderung und unterstützt Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben.

Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums. Der Start des Aufstiegsstipendiums war im Sommer 2008, im Frühjahr 2013 konnte das 5.000ste Stipendium vergeben werden. Inzwischen gibt es Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen. Das Programm der Bundesregierung ist Teil der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“.

Das Aufstiegsstipendium ist z.B. interessant für Teilnehmer, welche das berufsbegleitende Bachelor-Studium der Gewerbe Akademie absolvieren.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung SBB.

Weitere Infos erhalten Sie beim Studienbetreuer.
Thomas J. Weber
Tel. 0761 15250-58


Bildungsprämie

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: Prämiengutschein und Spargutschein (Weiterbildungssparen)

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Maßnahmen wie Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare. Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren von Maßnahmen übernommen, maximal 500 Euro.

Mit dem Weiterbildungssparen (Spargutschein) wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Der Spargutschein kann ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben werden. Mit ihm ist eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens. In diesem Fall klären Sie bitte das weitere Vorgehen mit Ihrem Finanzinstitut.

Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweit vorhandenen Beratungsstellen im Netzwerk der Bildungsprämie.

Bildungsprämie - Internetseite

Alle Infos finden Sie auf www.bildungspraemie.de

Beratungsstellen

Hier können Sie sich beraten lassen.